BAFöG

Aus OKAPI
Wechseln zu: Navigation, Suche

Studierende haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG. BaFöG gibt es für verschiedene Formen der Ausbildung, aber hier wird nur auf das Hochschulstudium eingegangen.

Alle Hinweise zum neuen BAFöG entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/372.php


BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.

In Frankfurt ist dies das

 Studentenwerk Frankfurt am Main
 Anstalt des öffentlichen Rechts
 Amt für Ausbildungsförderung
 Bockenheimer Landstr. 133
 60325 Frankfurt am Main
 Postanschrift:
 Postfach 90 04 60
 60444 Frankfurt am Main
 Tel.: 0180 3 BAFOEGF (0180 3 2236343)
 Fax: 069 - 798 23046
 E-Mail: bafoeg@stwf.uni-frankfurt.de
 Internet: http://www.studentenwerkfrankfurt.de/

Weitere Beratungsmöglichkeiten

An diesen Stellen bekommen Sie Beratung zum BAFöG: