Q3.2 - Menschenwürde und Menschenrechte
„Menschenwürde und Menschenreche - 9/10“
Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sekundarstufe 2 - Gymnasium“, Hrsg.: Hessisches Kultusministerium. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:
Was Gerechtigkeit ist und wie sie sich im Alltag einer Gesellschaft umsetzen lässt, sind die zentrale Fragen in diesem Kurshalbjahr. Sie begegnen uns auf allen Ebenen der menschlichen Existenz im Umgang mit unseren Mitmenschen: als Privatperson (Familie), als Staatsbürger (Gemeinwesen) und als Weltbürger (Globalisierung. Durch die Beschäftigung mit der rechtsphilosophischen Themenstellung erkennen die Lernenden, inwiefern Recht und Gerechtigkeit unabdingbare Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Zusammenleben in einer Gesellschaft sind. Dabei beziehen sie auch die Begriffe der Menschenwürde und der Menschenrechte in die Diskussion um die Gerechtigkeit ein.
Hintergrund
- Rechtliche Grundlagen und Begründung der Menschenwürde und -rechte
Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
Die Seite des Bundestags informiert über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und führt in Bezug darauf detailliert die Grundrechte auf. Im deutsche Grundgesetzt sind die Grundrechte im Artikel 1 bis 19 festgehalten, diese auch alle unter dem Link aufgeführt sind. Der 1. Artikel garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte des Artikels 1 bis 19 der bundesdeutschen Verfassung. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist somit die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und daher ein geltendes Recht. Des Weiteren ergibt sich dadurch auch die Pflicht des Staates, jegliche tatsächliche sowie rechtliche Eingriffe in die Würde des Menschen zu verhindern. Ausgefertigt und Verkündet wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidentin.
Definition und begriffliche Erklärung
http://www.juraforum.de/lexikon/menschenwuerde
Die Internetplattform Juraforum bietet eine ausführliche Erklärung zum Begriff der Menschenwürde. Es wird betont das eine exakte Definition durch den Gesetzgeber nicht gegeben ist und daher der Begriff der Menschenwürde je nach Institution unterschiedlich definiert wird. Somit versteht beispielsweise der Bundesgerichtshof unter der Menschenwürde, den Wert und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinem sozialen Status. Darüber hinaus thematisiert der Artikel den Eingriff in den Schutzbereich der Menschenwürde sowie die Möglichkeit auf den eigenverantwortlichen Verzicht der eigenen Würde.