Resolution zur Einführung einer abstrakten Zulassungsbeschränkung in Philosophie
Als Studierende der Philosophie wenden wir uns ausdrücklich gegen die Entscheidung zur Einführung einer abstrakten Zulassungsbeschränkung (euphemistisch NC genannt) zum kommenden Wintersemester. Die inhaltlichen Gründe, die gegen eine solche Beschränkung sprechen, sowie eine aus unserer Sicht durchaus diskussionswürdige Alternative hierzu, wurden bereits in einem Schreiben der Institutsgruppe an die Mitglieder des Institutrats artikuliert. Diesem Schreiben möchten sich die Studierenden des Instituts für Philosophie anschließen. Die dort formulierten Argumente werden seit langem gegen Zulassungsbeschränkungen ins Feld geführt und lauten im Wesentlichen:
(1) Die Selektion erfolgt anhand willkürlicher Kriterien, die nicht die Eignung zum Philosophiestudium ermitteln. So wenig jemand abstrakt für etwas geeignet ist oder nicht, so wenig lässt es sich statisch normieren. Der Dynamik dieser Entwicklung kann nur ein offener Studiengang Rechnung tragen.
(2) Tendenziell wirkt der Ausschluss eher bei solchen, die soziale Defizite bis zum Schulabschluss nicht ausgleichen konnten und privilegiert damit eine ohnehin schon privilegierte soziale Schicht.
(3) Die Ausgeschlossenen werden nicht als konkrete Individuen begriffen sondern zur anony¬misierten Größe dehumanisiert.
(4) Der Fachbereich macht sich zum Handlanger einer Politik von Landesregierung und Präsidium, die durch Mittelkürzung und Sparzwang den universitären Geist ruhig stellen wollen. Statt die Problematik fehlender Mittel virulent werden zu lassen, nimmt der Fachbereich sedative Maßnahmen wahr und trügt so über die immer schlechtere Versorgung der Universität hinweg.
Dieser Kritik möchten sich die Studierenden des Instituts anschließen. Des Weiteren möchten wir nochmals auf das höchst problematische Vorgehen im Vorfeld der Abstimmung sowie beim Abstimmungsverfahren selbst hinweisen und unterstützen in diesem Zusammenhang nachdrücklich die gemeinsame Stellungnahme der Mitarbeiter_innen des Mittelbaus, der administrativ-technischen Mitarbeiter_innen und der Studierendenvertreter_innen, die bereits im Institutsrat eingebracht wurde.