Zwischenprüfung

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Version vom 11. Februar 2009, 19:28 Uhr von Jakob Krebs (Diskussion | Beiträge) (Nach der neuen Magisterprüfungsordnung)
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Nach der alten Magisterprüfungsordnung

Allgemeines

Die Zwischenprüfung wird von der Philosophischen Promotionskomission organisiert. Dort müssen Sie sich zur Zwischenprüfung anmelden, sobald Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Vor der offiziellen Anmeldung zur Zwischenprüfung müssen Sie die Sprechstunde der Dozentin oder des Dozenten besuchen, bei der oder dem Sie die Zwischenprüfung ablegen wollen, sich erkundigen, ob dies möglich ist, und ein Thema und einen Termin vereinbaren.

Anmeldung

Zur Anmeldung bei Herrn Paproth benötigen Sie

  • die Leistungsnachweise
  • die Belegscheine
  • das Studienbuch mit Stammdatenblättern
  • die für das jeweilige Fach geforderten Sprachnachweise (Original und Kopie)
  • den Namen der Prüferin/des Prüfers
  • den mit der Prüferin/dem Prüfer abgesprochenen Termin der Prüfung

Um eine rechtzeitige Vorüberprüfung in den Sprechzeiten wird dringend gebeten, um etwaige Verzögerungen bei der Anmeldung vorzubeugen. Die gewünschten Prüfer müssen zur Anmeldung feststehen und bei der Anmeldung angegeben werden.

Die Zwischenprüfung findet nur im Hauptfach bzw. den Hauptfächern statt, sofern nicht eigens eine Zwischenprüfung im Nebenfach gefordert wird (vgl. Anhang zur Prüfungsordnung).

Fachspezifische Regelungen

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie besteht aus den folgenden 5 Leistungsnachweisen und wahlweise einer zweistündigen Klausur oder einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 und höchstens 30 Minuten Dauer oder in einer schriftlichen Hausarbeit.

  • 1 PS Logik
  • 1 PS Grundlagen der Theoretischen Philosophie (TPh)
  • 1 PS Einführung in die Praktische Philosophie (PPh)
  • 1 PS Lektüre und Interpretation klassischer Texte (I)
  • 1 PS nach Wahl

Der Logikschein kann durch einen zweiten Schein aus dem Bereich der Theoretischen Philosophie ersetzt werden.