BAFöG
Studierende haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG. BaFöG gibt es für verschiedene Formen der Ausbildung, aber hier wird nur auf das Hochschulstudium eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
Wer kann BAFöG erhalten?
BAFöG erhalten können Sie
- wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind
- wenn Sie jünger als 30 Jahre sind (wobei Zeiten der Krankheit, der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen u. U. angerechnet werden).
- wenn Sie a) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder b) eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland Ihren ersten Wohnsitz haben oder c) wenn Sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren
In den ersten Semestern wird unter diesen Voraussetzungen BAFöG gewährt. Ab dem fünften Semester müssen Sie nachweisen, dass Sie die geforderten Leistungen erbringen, in der Regel durch Ablegung der Zwischenprüfung.
Das BAFöG wird in der Regel nur für die Regelstudienzeit gewährt.
Weitere Informationen auf der Seite des BMBF
Wie hoch ist das BAFöG?
Das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zunächst werden Sie vermutlich die Hälfte der Summe als Zuschuss und die andere Hälfte als unverzinsliches Darlehen erhalten.
Der Regelsatz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen beträgt 521 Euro. Zusätzlich können Sie noch Kindergeld erhalten. Allerdings müssen Sie sich Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Eltern und Ehegatten auf das BAFöG anrechnen lassen. Das heißt, wenn Ihre Eltern mehr als einen gewissen Freibetrag verdienen. Bei verheirateten Eltern sind dies zur Zeit 1.440 Euro. Es gilt jeweils das Einkommen des Vorjahres.
Sie können Ihre persönliche Summe mit dem BAFöG-Rechner des BMBF berechnen.
Wie beantrage ich BAFöG?
BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
In Frankfurt ist dies das
Studentenwerk Frankfurt am Main Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung Bockenheimer Landstr. 133 60325 Frankfurt am Main Postanschrift: Postfach 90 04 60 60444 Frankfurt am Main Tel.: 0180 3 BAFOEGF (0180 3 2236343) Fax: 069 - 798 23046 E-Mail: bafoeg@stwf.uni-frankfurt.de Internet: http://www.studentenwerkfrankfurt.de/
Weitere Beratungsmöglichkeiten
An diesen Stellen bekommen Sie Beratung zum BAFöG: