Gute wissenschaftliche Praxis
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Der Begriff der "Guten wissenschaftlichen Praxis"
Unter dem Begriff der "Guten wissenschaftlichen Praxis" versteht man einen Katalog von Regeln, auf die sich an der wissenschaftlichen Forschung beteiligte Institutionen - Universitäten, die Max-Planck-Gesellschaft u.a. - verständigt haben. Diese Regeln gelten in erster Linie für die an diesen Institutionen arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie sollen sicherstellen, dass es nicht zu Gedankenklau, gefälschten Daten und anderen Verstößen kommt, die den Ruf der wissenschaftlichen Forschung auf Dauer unterminieren.
Gute wissenschaftliche Praxis in der Philosophie
Philosophinnen und Philosophen können keine Daten oder Statistiken fälschen und keine Probanden bestechen oder unter Druck setzen. Ihre wissenschaftliche Praxis besteht vor allem im Entwickeln von Gedanken in Form rationaler Argumente - normalerweise in Form von Texten. Dabei besteht die unbedingte Pflicht, die Leistungen anderer Philosophinnen und Philosophen zu respektieren. Das heißt: Philosophinnen und Philosophen müssen Gedanken, die sie dem Wortlaut nach oder auch in Ihren eigenen Worten von anderen übernehmen, kenntlich machen, normalerweise durch Angabe des Textes, aus dem sie sie entnommen haben.
Das oberste Gebot guter wissenschaftlicher Praxis in der Philosophie ist also die Vermeidung von Plagiarismus.
Wer bei dem Versuch, andere um ihre wissenschaftliche Leistung und um die ihnen zustehende Anerkennung zu betrügen - und dabei erwischt wird - hat nicht nur mit der Missachtung seiner Kolleginnen und Kollegen zu rechnen, sondern auch mit der Aberkennung akademischer Titel.
Gute wissenschaftliche Praxis im Studium der Philosophie
Studierenden gute wissenschaftliche Praxis zu vermitteln, ist daher eines der zentralen Ziele eines jeden Studiums, das für die wissenschaftliche Arbeit qualifiziert. Plagiarismus im Philosophiestudium ist daher mehr als "Schummeln" in der Schule: Es bezeugt entweder die Unkenntnis wichtiger Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens oder den Willen, dagegen zu verstoßen - beides ist schlimm.
An amerikanischen Universitäten hat daher bereits ein einmaliger Verstoß unter Umständen den Ausschluss vom Studium zur Folge. Auch in Deutschland gibt es Konsequenzen, wenn Sie abschreiben oder andere für Sie schreiben lassen, bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung als Betrug. Das gilt für offensichliche Fälle, wie "Copy and Paste" (eventuell sogar noch von öffentlichen Internetseiten!), aber prinzipiell auch für Argumente, die Sie nur dem Sinn nach übernehmen.
Internetseiten zum Thema
- [Grundsätze der Johann Wolfgang Goethe-Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis]
- [Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft"] (pdf-Dokument von der Homepage der DFG)