Q3.2 - Menschenwürde und Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juni 2016, 13:17 Uhr
Hintergrund
- Rechtliche Grundlagen und Begründung der Menschenwürde und -rechte
Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
Die Seite des Bundestags informiert über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und führt in Bezug darauf detailliert die Grundrechte auf. Im deutsche Grundgesetzt sind die Grundrechte im Artikel 1 bis 19 festgehalten, diese auch alle unter dem Link aufgeführt sind. Der 1. Artikel garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte des Artikels 1 bis 19 der bundesdeutschen Verfassung. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist somit die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und daher ein geltendes Recht. Des Weiteren ergibt sich dadurch auch die Pflicht des Staates, jegliche tatsächliche sowie rechtliche Eingriffe in die Würde des Menschen zu verhindern. Ausgefertigt und Verkündet wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidentin.