Magisterprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Magisterprüfung nach der neuen Magisterprüfungsordnung)
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Seit dem Wintersemester 06/07 ist auch der Magisterstudiengang Philosophie modularisiert.
  
 
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Version vom 17. April 2007, 12:38 Uhr

Achtung: Diese Informationen gelten für die Prüfungsordnung von 1994, die nicht mehr für neue Studierende gilt. Bitte informieren Sie sich bei der Philosophischen Promotionskommission über die aktuellen Regelungen
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Allgemeines

Die Magisterprüfung bildet den ersten Abschluss ihres Philosophiestudiums. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, entweder mit einer Promotion fortzufahren oder mit einem qualifizierten Studienabschluss in das Berufsleben einzutreten.

Kern der Magisterprüfung ist die Anfertigung einer Magisterarbeit, in der Sie Ihre Kenntnisse philosophischer Argumentation und ihre philosophischen Kompetenzen durch Erarbeitung einer eigenständigen Arbeit zu einem bestimmten Thema unter Beweis stellen.

Nach der Studienordnung ist es vorgesehen, dass Sie spätestens im 9. Semester mit der Magisterprüfung beginnen. Fangen Sie also schon rechtzeitig vorher an, durch gezielte Belegung von Veranstaltungen und kluge Auswahl Ihrer Leistungen, Ihre Magisterarbeit vorzubereiten.

Magisterprüfung nach der alten Magisterprüfungsordnung

Die Prüfung besteht aus der Anfertigung der Magisterarbeit (6 Monate), auf die nach einer Lernphase die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Haupt- und Nebenfächern folgen. Während Sie Ihre Magisterarbeit nur im Hauptfach anfertigen, finden in allen von ihnen belegten Fächern Prüfungen statt.

Magisterprüfungsordnung


Magisterprüfung nach der neuen Magisterprüfungsordnung

Seit dem Wintersemester 06/07 ist auch der Magisterstudiengang Philosophie modularisiert.

Kurzfassung der neuen Prüfungsordnung