BAFöG: Unterschied zwischen den Versionen
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BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. | BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. |
Aktuelle Version vom 18. Oktober 2011, 14:29 Uhr
Studierende haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG. BaFöG gibt es für verschiedene Formen der Ausbildung, aber hier wird nur auf das Hochschulstudium eingegangen.
Alle Hinweise zum neuen BAFöG entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/372.php
BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
In Frankfurt ist dies das
Studentenwerk Frankfurt am Main Anstalt des öffentlichen Rechts Amt für Ausbildungsförderung Bockenheimer Landstr. 133 60325 Frankfurt am Main Postanschrift: Postfach 90 04 60 60444 Frankfurt am Main Tel.: 0180 3 BAFOEGF (0180 3 2236343) Fax: 069 - 798 23046 E-Mail: bafoeg@stwf.uni-frankfurt.de Internet: http://www.studentenwerkfrankfurt.de/
Weitere Beratungsmöglichkeiten
An diesen Stellen bekommen Sie Beratung zum BAFöG: