Gute wissenschaftliche Praxis: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Philosophinnen und Philosophen | + | Wie in anderen Disziplinen, dürfen auch Philosophinnen und Philosophen keine Daten oder Statistiken fälschen und keine Probanden bestechen oder unter Druck setzen. Ihre wissenschaftliche Praxis besteht allerdings in erster Linie im Entwickeln von Gedanken in Form erhellender Argumente und das üblicherweise in Form von Texten. Dabei besteht die unbedingte Pflicht, die Leistungen anderer Philosophinnen und Philosophen zu respektieren. Das heißt: Philosophinnen und Philosophen müssen Gedanken, die sie dem Wortlaut nach oder auch in Ihren eigenen Worten von anderen übernehmen, '''kenntlich machen''', normalerweise durch Angabe des Textes, aus dem sie sie entnommen haben. |
− | + | Gute wissenschaftliche Praxis muss beim Verfassen ''jeder'' Art von Text im Rahmen des Philosophiestudiums unbedingt beachtet werden. Wer es versäumt, ihm bekannte Quellen für angeführte Thesen oder Argumente offenzulegen, macht sich des '''[[Plagiarismus]]''' schuldig und muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. | |
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* [http://www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft"] (pdf-Dokument von der Homepage der DFG) | * [http://www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft"] (pdf-Dokument von der Homepage der DFG) | ||
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Aktuelle Version vom 1. August 2013, 10:51 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Die Idee der "Guten wissenschaftlichen Praxis"
Unter dem Begriff der "Guten wissenschaftlichen Praxis" versteht man einen Katalog von Gütekriterien, auf die sich an der wissenschaftlichen Forschung beteiligte Institutionen - Universitäten, die Max-Planck-Gesellschaft u.a. - verständigt haben. Die daraus resultierenden Regeln gelten in erster Linie für die an diesen Institutionen arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie sollen sicherstellen, dass es nicht zu Gedankenraub, tendenziösen Darstellungen oder gefälschten Daten und anderen Verstößen kommt, die dem Ruf der wissenschaftlichen Forschung auf Dauer schaden würden. |
Gute wissenschaftliche Praxis in der Philosophie
Wie in anderen Disziplinen, dürfen auch Philosophinnen und Philosophen keine Daten oder Statistiken fälschen und keine Probanden bestechen oder unter Druck setzen. Ihre wissenschaftliche Praxis besteht allerdings in erster Linie im Entwickeln von Gedanken in Form erhellender Argumente und das üblicherweise in Form von Texten. Dabei besteht die unbedingte Pflicht, die Leistungen anderer Philosophinnen und Philosophen zu respektieren. Das heißt: Philosophinnen und Philosophen müssen Gedanken, die sie dem Wortlaut nach oder auch in Ihren eigenen Worten von anderen übernehmen, kenntlich machen, normalerweise durch Angabe des Textes, aus dem sie sie entnommen haben.
Gute wissenschaftliche Praxis muss beim Verfassen jeder Art von Text im Rahmen des Philosophiestudiums unbedingt beachtet werden. Wer es versäumt, ihm bekannte Quellen für angeführte Thesen oder Argumente offenzulegen, macht sich des Plagiarismus schuldig und muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
Wer bei dem Versuch, andere um ihre wissenschaftliche Leistung und um die ihnen zustehende Anerkennung zu betrügen - und dabei erwischt wird - hat nicht nur mit der Schädigung seines akademischen Rufes zu rechnen, sondern auch mit der Aberkennung akademischer Leistungen oder Titel.
Gute wissenschaftliche Praxis im Studium der Philosophie
Studierenden gute wissenschaftliche Praxis zu vermitteln, ist daher eines der zentralen Ziele eines jeden Studiums, das für die wissenschaftliche Arbeit qualifiziert. Plagiarismus im Philosophiestudium ist daher mehr als "Schummeln" in der Schule: Es bezeugt entweder die Unkenntnis wichtiger Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens oder den Willen, dagegen zu verstoßen - beides ist schlimm.
An amerikanischen Universitäten hat daher bereits ein einmaliger Verstoß unter Umständen den Ausschluss vom Studium zur Folge. Auch in Deutschland gibt es Konsequenzen, wenn Sie abschreiben oder andere für Sie schreiben lassen, bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung als Betrug. Das gilt für offensichliche Fälle, wie "Copy and Paste" (eventuell sogar noch von öffentlichen Internetseiten!), aber prinzipiell auch für Argumente, die Sie nur dem Sinn nach übernehmen.
Internetseiten zum Thema
- Grundsätze der Johann Wolfgang Goethe-Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (pdf-Dokument von der Homepage der DFG)
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