BAFöG: Unterschied zwischen den Versionen

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Studierende haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG. BaFöG gibt es für verschiedene Formen der Ausbildung, aber hier wird nur auf das Hochschulstudium eingegangen.
 
Studierende haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG. BaFöG gibt es für verschiedene Formen der Ausbildung, aber hier wird nur auf das Hochschulstudium eingegangen.
  
== Wer kann BAFöG erhalten? ==
+
'''Alle Hinweise zum neuen BAFöG entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:'''
  
BAFöG erhalten können Sie
+
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/372.php
* wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind
 
* wenn Sie jünger als 30 Jahre sind (wobei Zeiten der Krankheit, der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen u. U. angerechnet werden).
 
* wenn Sie a) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder b) eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland Ihren ersten Wohnsitz haben oder c) wenn Sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren
 
  
In den ersten Semestern wird unter diesen Voraussetzungen BAFöG gewährt. Ab dem fünften Semester müssen Sie nachweisen, dass Sie die geforderten Leistungen erbringen, in der Regel durch Ablegung der Zwischenprüfung.
 
 
Das BAFöG wird in der Regel nur für die Regelstudienzeit gewährt.
 
 
[http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_allg_antw03.php Weitere Informationen auf der Seite des BMBF]
 
 
== Wie hoch ist das BAFöG? ==
 
 
Das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zunächst werden Sie vermutlich die Hälfte der Summe als Zuschuss und die andere Hälfte als unverzinsliches Darlehen erhalten.
 
 
Der Regelsatz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen beträgt 521 Euro. Zusätzlich können Sie noch Kindergeld erhalten. Allerdings müssen Sie sich Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Eltern und Ehegatten auf das BAFöG anrechnen lassen. Das heißt, wenn Ihre Eltern mehr als einen gewissen Freibetrag verdienen. Bei verheirateten Eltern sind dies zur Zeit 1.440 Euro. Es gilt jeweils das Einkommen des Vorjahres.
 
 
Sie können Ihre persönliche Summe mit dem [https://bafoeg-rechner.bmbf.de/rechner/index.htm BAFöG-Rechner des BMBF] berechnen.
 
 
== Wie beantrage ich BAFöG? ==
 
  
 
BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.  
 
BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.  
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* [http://www.studentenwerkfrankfurt.de/ Studentenwerk Frankfurt]
 
* [http://www.studentenwerkfrankfurt.de/ Studentenwerk Frankfurt]
 
* [http://www.asta.uni-frankfurt.de/informativ//sozialberatung AStA Sozialberatung]
 
* [http://www.asta.uni-frankfurt.de/informativ//sozialberatung AStA Sozialberatung]
 +
* [http://www.bafoeg.bmbf.de/index.php Offizielle BAFöG-Seite des BMBF]

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2011, 14:29 Uhr

Studierende haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG. BaFöG gibt es für verschiedene Formen der Ausbildung, aber hier wird nur auf das Hochschulstudium eingegangen.

Alle Hinweise zum neuen BAFöG entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/372.php


BAFöG müssen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.

In Frankfurt ist dies das

 Studentenwerk Frankfurt am Main
 Anstalt des öffentlichen Rechts
 Amt für Ausbildungsförderung
 Bockenheimer Landstr. 133
 60325 Frankfurt am Main
 Postanschrift:
 Postfach 90 04 60
 60444 Frankfurt am Main
 Tel.: 0180 3 BAFOEGF (0180 3 2236343)
 Fax: 069 - 798 23046
 E-Mail: bafoeg@stwf.uni-frankfurt.de
 Internet: http://www.studentenwerkfrankfurt.de/

Weitere Beratungsmöglichkeiten

An diesen Stellen bekommen Sie Beratung zum BAFöG: