Dissertation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2009, 17:28 Uhr
Über die Anträge zur Dissertation entscheidet der Promotionsausschuss des Instituts jeweils zu Beginn und zum Ende des Semesters. Die Termine werden ausgehängt (neben dem Geschäftszimmer).
Promotionsordnung und Antragsformulare gibt es im Sekretariat, letzteres muss eine Woche vor der Sitzung auch dort wieder eingereicht werden.
Thema, Struktur und Zeitplan werden mit den BetreuerInnen abgestimmmt.
Die Promotionsordnung ist bei der philosophischen Promotionskommission auch online verfügbar.
Es besteht die Möglichkeit, sich nach einem abgeschlossenen Studium für ein Semester in Vorbereitung auf die Dissertation einzuschreiben, ohne dass das Promotionsverfahren eröffnet wurde.
Dazu müssen BetreuerInnen schriftlich bestätigen, dass eine Promotion angestrebt wird.
Zur Finanzierung siehe: Promotionsförderung und Stiftungen
Mit dem Sommersemester tritt das Promotionskolleg am Fachbereich 08 an, Promovierende bei der Organisation von Workshops zu unterstützen. Näheres in Kürze hier und auf der Homepage des Fachbereichs.
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