Zwischenprüfung

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Achtung: Einige dieser Informationen beziehen sich nur auf die alte Magisterprüfungsordnung und die alte Magisterstudienordnung!

Allgemeines

Die Zwischenprüfung wird von der Philosophischen Promotionskomission organisiert. Dort müssen Sie sich zur Zwischenprüfung anmelden, sobald Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Vor der offiziellen Anmeldung zur Zwischenprüfung sollten Sie die Sprechstunde der Dozentin oder des Dozenten besuchen, bei dem Sie die Zwischenprüfung ablegen wollen und sich erkundigen, ob dies möglich ist. Zur Vorbereitung können Sie dort auch schon eine erste Absprache über die Themen treffen.

Anmeldung

Zur Anmeldung bei Herrn Paproth sind die Leistungsnachweise, Belegscheine, Studienbuch mit Stammdatenblättern sowie die für das jeweilige Fach geforderten Sprachnachweisen (Original und Kopie) mitzubringen.

Um eine rechtzeitige Vorüberprüfung in den Sprechzeiten wird dringend gebeten, um etwaige Verzögerungen bei der Anmeldung vorzubeugen. Die gewünschten Prüfer müssen zur Anmeldung feststehen und bei der Anmeldung angegeben werden.

Die Zwischenprüfung findet nur im Hauptfach bzw. den Hauptfächern statt, sofern nicht eigens eine Zwischenprüfung im Nebenfach gefordert wird (vgl. Anhang zur Prüfungsordnung).

Fachspezifische Regelungen

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie besteht aus den folgenden 5 Leistungsnachweisen und wahlweise einer zweistündigen Klausur oder einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 und höchstens 30 Minuten Dauer oder in einer schriftlichen Hausarbeit.

  • 1 PS Logik
  • 1 PS Grundlagen der Theoretischen Philosophie (TPh)
  • 1 PS Einführung in die Praktische Philosophie (PPh)
  • 1 PS Lektüre und Interpretation klassischer Texte (I)
  • 1 PS nach Wahl

Der Logikschein kann durch einen zweiten Schein aus dem Bereich der Theoretischen Philosophie ersetzt werden.