Studienordnung (alt)

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Dies ist die Studienordnung für Studierende im Hauptfach. Die Studienordnung für das Nebenfach ist ebenfalls abrufbar.

Achtung: Dies ist eine transkribierte Version des unter [1] verfügbaren Textes. Im Zweifelsfall ist das Original maßgeblich.

Vorbemerkung

Philosophie kann nach der Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.)/einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12. Januar 1994 (ABl. 4/1994 S. 243ff.) in der jeweils gültigen Fassung als Haupt-oder als Nebenfach studiert werden. Die Wahl der Nebenfächer ist frei im Rahmen der oben genannten Ordnung. Entscheidungshilfe leistet die Studienberatung (IV.1). Diese Ordnung regelt das Studium der Philosophie als Hauptfach.

Philosophie als Hauptfach kann mit zwei Nebenfächern oder einem weiteren Hauptfach kombiniert werden. Philosophie als Haupt- oder Nebenfach kann nicht mit Religionsphilosophie als Haupt- oder Nebenfach kombiniert werden.


Teil I: Ziele des Studiums

Allgemeine Ziele

  1. Die Studierenden sollen Einsicht in die historische und systematische Vielfalt philosophischer Probleme gewinnen.: sie sollen lernen, durch selbständige wissenschaftliche Arbeit ihre fachspezifischen Kenntnisse und Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen.
  2. Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, geschichtliche wie zeitgenössische philosophische Denkansätze, Theorien, Systeme angemessen zu interpretieren und nach rationalen Kriterien, über die sie sich selbst Rechenschaft abzulegen imstande sind, zu beurteilen.
  3. Diese Fähigkeit soll sich, da Philosophie nicht im Elfenbeinturm ihrer eigenen Geschichte lebt, auch in der Auseinandersetzung mit aktuellen Common-sense-Überzeugungen und Wissenschaftsmeinungen bewähren. Dies sollte besonders unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Voraussetzungen und Folgen wissenschaftlicher Forschung stehen.
  4. Eine zentrale Aufgabe philosophischer Lehre ist die Unterweisung in Theorie und Technik vernünftigen Argumentierens über strittige Tatsachenbehauptungen und Zielvorstellungen.


Wissenschaftsimmanent und systematisch bestimmte Ziele

  1. Die Philosophie kann heute – anders als in der Epoche ihrer großen aprioristischen Systementwürfe – nicht mehr den Anspruch erheben, die Wissenschaft der Wissenschaften zu sein. Ebensowenig kann von ihre die Begründung eines einheitlichen Weltbilder erwartet werden.
    Dennoch hat die Philosophie mit ihren universalistischen und fundamentalistischen Traditionen nicht einfach gebrochen und das Erbe der Metaphysik verworfen. Ihre Hauptaufgabe heute besteht darin, dass sie – in Abwandlung der Kantischen Fragetrias "Was können wir wissen? Was sollen wir tun? Was dürfen wir hoffen?" – grundlagenkritisch nach den Bedingungen des Erkennens, den Rechtfertigungsgründen des Handelns und den Zweckbestimmungen menschlichen Daseins fragt. Insbesondere ist es Aufgabe der Philosophie, auf Voraussetzungen, die in der Alltagserfahrung oder in den Wissenschaften als gegeben hingenommen werden, methodisch zu reflektieren.
    Daraus erhellt der kritische Charakter der Philosophie, die nicht bei der Analyse eines Gegenstandsbereichs stehenbleibt, sondern die Bewegung des Denkens – reflektierend – auf die Fähigkeit des erkennenden Subjekts zurückwendet.
  2. Das Studium der Philosophie hat demnach zunächst die Grundlagen des Erkennens, Argumentierens und Handelns zum Gegenstand. Diese sind:
    • Logik, insbesondere formale Logik, d.h. die Lehre vom korrekten Schließen
    • Theoretische Philosophie, insbesondere Erkenntnistheorie; Reflexion auf Geltungsansprüche; Analyse kognitiverProzesse
    • Praktische Philosophie, insbesondere Theorie der Moral; Begründung von Prinzipien, Normen und Maximen moralischen Handelns
    • Sprachphilosophie, insbesondere Theorie der Kommunikation und Sprechakttheorie; Analyse natürlicher und künstlicher Sprachen
  3. Infolge der Expansion und Ausdifferenzierung der Einzelwissenschaften wurden der Philosophie viele neue Aufgabenbereiche und Problemfelder erschlossen.
    Das Studium der Philosophie wird stark geprägt durch interdisziplinäre Themen und Fragestellungen, wie z.B. in der
    • Wissenschaftstheorie, d. h. der Prüfung der erkenntnistheoretischen und methodologischen Voraussetzungen der Einzelwissenschaften
    • Rechtsphilosophie; allgemeiner Theorie normativer Begriffe und Argumentationsweisen
    • Ästhetik und Hermeneutik; allgemeiner Methodologie des Kunst- und Textverstehens
    • Geschichtsphilosophie, d. h. Theorie der Deutung welthistorischer und epochenspezifischer Sinnzusammenhänge; Methodologie und Wissenschaftstheorie der Geschichtswissenschaft
    • Anthropologie, d. h. einer Theorie des Menschen als des sich selbstproduzierenden, darstellenden und selbst deutenden Wesens
    • Sozialphilosophie, d. h. Theorie gesellschaftspolitischer Kräfte, Dynamik, Antagonismen, Tendenzen, Totalitäten; Ideologiekritik.

Tätigkeitsfeldorientierte Ziele

Wie die meisten geisteswissenschaftlichen Disziplinen kann auch die Philosophie mit dem M. A. keinen im engeren Sinne berufsqualifizierenden Studienabschluss offerieren. Das hat seinen Grund darin, dass sich das Fach nicht eindeutig bestimmten Tätigkeitsbereichen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zuordnen lässt. Der M. A. in Philosophie gilt jedoch in besonderem Maße als Nachweis substantieller akademischer Allgemeinbildung sowie vielfältig fungibler wissenschaftlicher Erfahrung und er bietet mithin dort, wo sich für geisteswissenschaftliche Universitätsabsolventen Berufschancen eröffnen, unverkennbar Wettbewerbsvorteile.

Teil II: Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums

Studienvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für den Hochschulzugang (§63 HHG) erfordert die Einschreibung für das Studium der Philosophie keine weiteren nachzuweisenden Voraussetzungen.

Fremdsprachenkenntnisse

Bei der Meldung zur Zwischenprüfung müssen die Studierenden spezifische Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, und zwar:

  1. Englisch
  2. Latein oder Altgriechisch oder eine weitere moderne Fremdsprache
    Wird Latein oder Altgriechisch gewählt, so gelten die im Anhang IV der Magisterprüfungsordnung unter "2. Sprachprüfung in Latein" bzw. "Graecum" getroffenen Regelungen.

Der Nachweis erfolgt durch:

  1. Abiturzeugnis;
  2. entsprechende Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als "ausreichend (4)" bzw. 5 Punkte sein darf;
  3. Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder auslöndischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind;
  4. Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse;
  5. VHS-Zertifikate, d. h. ein Zertifikat über einen mit staatlicher Abschlussprüfung abschließenden Lehrgang an einer Volkshochschule (in Hessen: gemäß Erlass des Hessischen Kultusministers vom 1. November 1977)

Studienorganisation

Studienbeginn

Das Studium kann zum Sommer- und zum Wintersemester aufgenommen werden.

Studiendauer

Der Studienordnung liegt eine Studienzeit von 8 Semestern zugrunde. Daran schließt sich die Prüfungsphase an.

Das Institut für Philosophie stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden ermöglicht, das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich zu absolvieren.