Studiengang-Wechsel

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Grundsätzlich können alle Studierenden bis zum Auslaufen der alten Magisterprüfungsordnung im Februar 2010 jederzeit von der alten in die neue Studienordnung wechseln. Wenn dies jedoch zu spät getan wird, können daraus Nachteile entstehen, weil die Studienleistungen möglicherweise nicht in vollem Umfang anerkannt werden können.

Falls Sie betroffen sind und sich zu einem Wechsel entschließen sollten, stehen Ihnen hierfür zwei Verfahren zur Verfügung:

1. Verfahren

Sie befinden sich in einem relativ frühen Stadium ihres Studiums und haben bisher vor allem einige oder alle der Basismodule erfolgreich absolviert. Diese können Sie sich mit den dort erzielten Noten bzw. Notenpunkten anerkennen lassen; Scheine, die Sie in Proseminaren erworben haben, können als Modulprüfungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung in den thematisch entsprechenden Aufbaumodulen anerkannt werden.

2. Verfahren

Sie haben Ihre Zwischenprüfung nach der alten Prüfungsordnung noch vor sich oder Sie haben diese gerade absolviert. Dann sollten Sie überlegen, ob Sie ihre Zwischenprüfung lassen im Rahmen der neuen Studienordnung anerkennen lassen wollen. Nach der neuen Studienordnung haben Sie die Zwischenprüfung absolviert, wenn Sie alle Basismodule und drei Aufbaumodule erfolgreich studiert haben. Mit der Philosophischen Promotionskommission ist vereinbart worden, dass die nach der alten Ordnung geleistete Zwischenprüfung als Zwischenprüfungsleistung (d.h. ihr gesamtes Grundstudium) auch nach der neuen Ordnung anerkannt wird. Die Note ihrer Zwischenprüfung (der Durchschnitt der Noten der 5 Proseminarscheine und der mündlichen oder schriftlichen Zwischenpüfung) wird Ihnen dabei als Note ihrer Zwischenprüfung gemäß §29 der Ordnung für die modularisierten Magisterstudiengänge gutgeschrieben – zusammen mit den dazugehörigen Creditpoints. Sie erhalten dann zusätzlich eine Mitteilung, welche drei Aufbaumodule Ihnen gemäß Ihres bisherigen Studiums als bestanden angerechnet werden.

Das unter 2. geschilderte Verfahren ist alles in allem das einfachste, da Ihnen hier ihre bisherigen Studienleistungen ohne Verlust angerechnet werden können, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Zwischenprüfung abgeschlossen haben.

Die Studienberatung steht Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite.