Q3.2 - Menschenwürde und Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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(„Menschenwürde und Menschenreche - 9/10“)
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*Rechtliche Grundlagen und Begründung der Menschenwürde und -rechte
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Die Internetplattform Juraforum bietet eine ausführliche Erklärung zum Begriff der Menschenwürde. Es wird betont das eine exakte Definition durch den Gesetzgeber nicht gegeben ist und daher der Begriff der Menschenwürde je nach Institution unterschiedlich definiert wird. Somit versteht beispielsweise der Bundesgerichtshof unter der Menschenwürde, den Wert und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinem sozialen Status. Darüber hinaus thematisiert der Artikel den Eingriff in den Schutzbereich der Menschenwürde sowie die Möglichkeit auf den eigenverantwortlichen Verzicht der eigenen Würde.
 
Die Internetplattform Juraforum bietet eine ausführliche Erklärung zum Begriff der Menschenwürde. Es wird betont das eine exakte Definition durch den Gesetzgeber nicht gegeben ist und daher der Begriff der Menschenwürde je nach Institution unterschiedlich definiert wird. Somit versteht beispielsweise der Bundesgerichtshof unter der Menschenwürde, den Wert und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinem sozialen Status. Darüber hinaus thematisiert der Artikel den Eingriff in den Schutzbereich der Menschenwürde sowie die Möglichkeit auf den eigenverantwortlichen Verzicht der eigenen Würde.
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http://www.grundrechteschutz.de/grundlagen/menschenwurde-247
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Der Link zur Onlineplattform „grundrechteschutz.de“ bietet einen ausführlichen Artikel zum Thema Menschenwürde an, indem verschiedene Aspekte zur Menschenwürde als auch -rechte thematisiert werden. Somit bietet der Artikel unteranderem Informationen über die Menschenwürde auf Grundlage, der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie. In diesem Abschnitt wird insbesondere auf die Definition und das Grundprinzip der Menschenwürde von Immanuel Kant Bezug genommen, der diese in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten aufführt. Des Weiteren werden Themen wie die Menschenwürde in der Antike, im frühen Christentum, in den Umwälzungen des 18. Jahrhunderts und in der deutschen Verfassungsgeschichte sowie die UN-Menschenrechts-Deklaration behandelt.
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http://menschenwuerde.info/
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Auf der Internetblattform der „Stiftung Menschenwürde weltweit“ werden grundlegende Informationen und wichtige Dokumente zur Menschenwürde, Erläuterungen, Analysen und Kommentare des Menschenwürde-Konzepts sowie einige ethische und politische Debatten vorgestellt, in denen die Berufung auf die Würde des Menschen eine zentrale Rolle spielt.Unter dem Menüpunkt Erläuterungen wird der Begriff der Menschenwürde erläutert und erklärt, es wird dabei auch Bezug genommen auf die Begriffsgeschichte, -hygiene und inhaltliche Bestimmung. Die Kategorie Analysen und Kommentare thematisiert die Vereinbarkeit von Lebensqualitätsbewertung und Menschenwürde. Als Grundlage dazu dient der Beitrag „Wider die Unverträglichkeit von Menschenwürde und Lebensqualitätsbewertung“

Version vom 15. Juni 2016, 14:26 Uhr

„Menschenwürde und Menschenreche - 9/10“

Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sekundarstufe 2 - Gymnasium“, Hrsg.: Hessisches Kultusministerium. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:

Was Gerechtigkeit ist und wie sie sich im Alltag einer Gesellschaft umsetzen lässt, sind die zentrale Fragen in diesem Kurshalbjahr. Sie begegnen uns auf allen Ebenen der menschlichen Existenz im Umgang mit unseren Mitmenschen: als Privatperson (Familie), als Staatsbürger (Gemeinwesen) und als Weltbürger (Globalisierung. Durch die Beschäftigung mit der rechtsphilosophischen Themenstellung erkennen die Lernenden, inwiefern Recht und Gerechtigkeit unabdingbare Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Zusammenleben in einer Gesellschaft sind. Dabei beziehen sie auch die Begriffe der Menschenwürde und der Menschenrechte in die Diskussion um die Gerechtigkeit ein.

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Hintergrund

  • Dokumente/Beiträge

Grundgesetz

http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

Die Seite des Bundestags informiert über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und führt in Bezug darauf detailliert die Grundrechte auf. Im deutsche Grundgesetzt sind die Grundrechte im Artikel 1 bis 19 festgehalten, diese auch alle unter dem Link aufgeführt sind. Der 1. Artikel garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte des Artikels 1 bis 19 der bundesdeutschen Verfassung. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist somit die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und daher ein geltendes Recht. Des Weiteren ergibt sich dadurch auch die Pflicht des Staates, jegliche tatsächliche sowie rechtliche Eingriffe in die Würde des Menschen zu verhindern. Ausgefertigt und Verkündet wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidentin.


Definition und begriffliche Erklärung

http://www.juraforum.de/lexikon/menschenwuerde

Die Internetplattform Juraforum bietet eine ausführliche Erklärung zum Begriff der Menschenwürde. Es wird betont das eine exakte Definition durch den Gesetzgeber nicht gegeben ist und daher der Begriff der Menschenwürde je nach Institution unterschiedlich definiert wird. Somit versteht beispielsweise der Bundesgerichtshof unter der Menschenwürde, den Wert und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinem sozialen Status. Darüber hinaus thematisiert der Artikel den Eingriff in den Schutzbereich der Menschenwürde sowie die Möglichkeit auf den eigenverantwortlichen Verzicht der eigenen Würde.


http://www.grundrechteschutz.de/grundlagen/menschenwurde-247

Der Link zur Onlineplattform „grundrechteschutz.de“ bietet einen ausführlichen Artikel zum Thema Menschenwürde an, indem verschiedene Aspekte zur Menschenwürde als auch -rechte thematisiert werden. Somit bietet der Artikel unteranderem Informationen über die Menschenwürde auf Grundlage, der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie. In diesem Abschnitt wird insbesondere auf die Definition und das Grundprinzip der Menschenwürde von Immanuel Kant Bezug genommen, der diese in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten aufführt. Des Weiteren werden Themen wie die Menschenwürde in der Antike, im frühen Christentum, in den Umwälzungen des 18. Jahrhunderts und in der deutschen Verfassungsgeschichte sowie die UN-Menschenrechts-Deklaration behandelt.


http://menschenwuerde.info/

Auf der Internetblattform der „Stiftung Menschenwürde weltweit“ werden grundlegende Informationen und wichtige Dokumente zur Menschenwürde, Erläuterungen, Analysen und Kommentare des Menschenwürde-Konzepts sowie einige ethische und politische Debatten vorgestellt, in denen die Berufung auf die Würde des Menschen eine zentrale Rolle spielt.Unter dem Menüpunkt Erläuterungen wird der Begriff der Menschenwürde erläutert und erklärt, es wird dabei auch Bezug genommen auf die Begriffsgeschichte, -hygiene und inhaltliche Bestimmung. Die Kategorie Analysen und Kommentare thematisiert die Vereinbarkeit von Lebensqualitätsbewertung und Menschenwürde. Als Grundlage dazu dient der Beitrag „Wider die Unverträglichkeit von Menschenwürde und Lebensqualitätsbewertung“