Magisterprüfung

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Achtung: Je nach Zeitpunkt des Studienbeginns gilt die alte oder die neue Magisterprüfungsordnung! Bitte wenden Sie sich bei individuellen Fragen an die Philosophische Promotionskommission


Allgemeines

Die Magisterprüfung bildet den ersten Abschluss ihres Philosophiestudiums. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, entweder mit einer Promotion fortzufahren oder mit einem qualifizierten Studienabschluss in das Berufsleben einzutreten.

Kern der Magisterprüfung ist die Anfertigung einer Magisterarbeit, in der Sie Ihre Kenntnisse philosophischer Argumentation und ihre philosophischen Kompetenzen durch Erarbeitung einer eigenständigen Arbeit zu einem bestimmten Thema unter Beweis stellen.

Nach der Magisterarbeit folgen schriftliche und mündliche Prüfungen in all ihren Magisterfächern, die Themen sprechen Sie mit den einzelnen Prüfern ab.

Nach der alten Studienordnung ist es vorgesehen, dass Sie spätestens im 9. Semester mit der Magisterprüfung beginnen. Fangen Sie also schon rechtzeitig vorher an, durch gezielte Belegung von Veranstaltungen und kluge Auswahl Ihrer Leistungen, Ihre Magisterarbeit vorzubereiten.

Zu Anmeldung (mit Studienbuch, Scheinen und Belegbögen) wenden Sie sich an die Philosophische Promotionskommission.

Magisterprüfung nach der alten Magisterprüfungsordnung

Die Prüfung besteht aus der Anfertigung der Magisterarbeit (6 Monate), auf die nach einer Lernphase die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den Haupt- und Nebenfächern folgen. Während Sie Ihre Magisterarbeit nur im Hauptfach anfertigen, finden in allen von ihnen belegten Fächern Prüfungen statt.

Magisterprüfungsordnung

Magisterprüfung nach der neuen modularisierten Magisterprüfungsordnung

Seit dem Wintersemester 06/07 ist auch der Magisterstudiengang Philosophie modularisiert.

Kurzfassung der neuen Prüfungsordnung

Beachten Sie hierzu auch die umfangreichen Hinweise zu den Anmeldungsformalitäten und Bedingungen auf den entsprechenden Seiten der Philosophischen Promotionskomission.