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Version vom 20. März 2009, 18:26 Uhr

Über die Anträge zur Dissertation entscheidet der Promotionsausschuss des Instituts jeweils zu Beginn und zum Ende des Semesters. Die Termine werden ausgehängt (neben dem Geschäftszimmer).

Promotionsordnung und Antragsformulare gibt es im Sekretariat, letzteres muss eine Woche vor der Sitzung auch dort wieder eingereicht werden.

Thema, Struktur und Zeitplan werden mit den BetreuerInnen abgestimmmt.

Die Promotionsordnung ist bei der philosophischen Promotionskommission auch online verfügbar.

Es besteht die Möglichkeit, sich nach einem abgeschlossenen Studium für ein Semester in Vorbereitung auf die Dissertation einzuschreiben, ohne dass das Promotionsverfahren eröffnet wurde.
Dazu müssen BetreuerInnen schriftlich bestätigen, dass eine Promotion angestrebt wird.


Zur Finanzierung siehe: Promotionsförderung und Stiftungen


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